Rechtliche Betreuung nach BtG
Sind Menschen nicht mehr in der Lage, eigenverantwortlich zu handeln - sei es aufgrund psychischer Erkrankung, geistiger oder körperlicher Behinderung, Sucht oder aus Altersgründen - kommt die rechtliche Betreuung zum Tragen. Statt Vormundschaft geht es um Betreuung im Sinne von Unterstützung. Das Wohl des Betreuten steht dabei an erster Stelle.
Bei der rechtlichen Betreuung nach BtG geht es darum, den Alltag hilfsbedürftiger Menschen mit allen notwendigen Entscheidungen zu gestalten und ein würdevolles und soweit es geht normales Lebensumfeld zu schaffen.
Vorhandenes Potenzial wird dabei unterstützt, Defizite werden durch Hilfe von außen ausgeglichen.